Anwendung des Datenschutz-Grundverordnung (GDPR)

25.05.2018

 

Aufgrund der Tatsache, dass ab dem 25.05.2018 in Kroatien die in den EU-Mitgliedstaaten angewandte Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) zur Anwendung kommt, ist es gemäß der Grundverordnung notwendig, den Umfrageteilnehmer klar und unmissverständlich über den Zweck der Erhebung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Wie bereits angekündigt hat der Kroatische Tourismusverband zum Zwecke der Informierung der Touristen einen kurzen Text vorbereitet, in welchem die rechtliche Grundlage für die Erhebung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten angeführt wird, die in das eVisitor eingetragen wird.

Die gegenständliche Mitteilung wurde auf mehrere Sprachen übersetzt und die einzelnen Versionen sind auf der Homepage https://www.htz.hr/hr-HR/projekti-i-potpore/evisitor veröffentlicht.  

Die genannte Mitteilung hat einen informativen Charakter und dient dazu, Touristen wie folgt Informationen zu bieten:

(a) Zweck der Verarbeitung;

(b) Kategorien der personenbezogenen Daten, um die es geht;

(c) Empfänger oder Empfängerkategorien, deren oder denen personenbezogene Daten offengelegt werden;

(d) voraussichtliche Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten.  

Wir bitten Sie, dem Gast die oben genannte schriftliche Mitteilung zusammen mit der Erläuterung vorzulegen, wenn er aufgefordert wird, seinen Identifikationsausweis zum Zwecke des Eintrags seiner Daten in das eVisitor-System vorzuzeigen.  

Zur Erinnerung:  Für die Einsichtnahme in personenbezogene Daten vom Personalausweis oder anderen Identifikationsausweis benötigen Sie keine Zustimmung des Touristen, weil Sie auf Grundlage einer rechtlichen Pflicht handeln. Jedoch dürfen Sie diesen Personalausweis oder anderen Identifikationsausweis nicht fotokopieren oder speichern, um die Daten in das eVisitor-System einzutragen oder die Daten „für jeden Fall“ oder sonstiges gespeichert haben, weil es sich in diesem Fall um eine übermäßige Verarbeitung personenbezogener Daten handeln würde. Eine übermäßige Verarbeitung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung der grundlegenden Prinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten dar, und zwar in erster Linie das Prinzip der Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung, wofür gemäß der Datenschutz-Grundverordnung GDPR strengste Strafen vorgesehen sind.  

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