Anmeldung des Aufenthalts und zahlen die Kurtaxe

Fotogalerie

Gemäß Ausländermeldegesetz, sind ausländische Staatsbürger verpflichtet, ihren Aufenthalt in der Republik Kroatien innerhalb von 48 Stunden nach Anreise bei der zuständigen Behörde anzumelden. Personen, sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die ausländische Staatsangehörige beherbergen, sind verpflichtet, diese innerhalb von 24 Stunden anzumelden.

  • Das Aufstellen von Zelten, Campinganhängern, Wohnmobils und anderer Campingausrüstung ist laut Gastgewerbegesetz außerhalb des Campingplatzes verboten.
  • Wir empfehlen Ihnen größere Geldsbeträge, Schmuck und andere Wertgegenstände an den Hotelrezeptionen, bzw. Rezeption anderer Ferienanlagen zu deponieren!
  • Alle Gäste, sowohl aus Kroatien als auch vom Ausland, die sich außerhalb deren ständigen Wohnortes in einem der touristischen Objekten aufhalten (Hotel, Motel, Pension, Appartement, Zimmer, Kurort, Alpinistenheim, Marinas, Erholungsheimen u.a.) sind verpflichtet die Kurtaxe zu zahlen.

Die Kurtaxe zahlen auch:

  • Eigentümer von Wohn- oder Urlaubshäusern in den Tourismusgebieten, sowie alle Personen die sich im Haus aufhalten;
  • Eigentümer von Booten, Yachten und anderen Wasserfahrzeugen, die sich in den Marinas an einer Anlegestelle befinden, sowie alle Personen, die sich auf denen aufhalten.
  • Die Kurtaxe wird pro Person und Tag berechnet. Folgende Personen sind von der Kurtaxe befreit: Kinder bis 12 Jahre; Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70% oder höher und einem Begleiter; Teilnehmer der Schulgruppen (Pauschalreisen) beglaubigt durch die Schule; Saisonarbeiter; Familienmitglieder der Einwohner der touristischen Gemeinde oder Stadt; Passagiere eines Fahrgastschiffes, wenn das Schiff im Hafen festgemacht ist; Besitzer eines Ferienhauses und deren Familienmitglieder (nur wenn das Ferienhaus ein original altes Familienhaus ist, welches man von einer Person geerbt hat, die ihr letztes Wohnsitz in der touristischen Gemeinde oder Stadt gehabt hat); Personen, die ihre Übernachtungsleistung im Rahmen einer sozialen Betreuung nutzen; Studenten und Schüller, die kein Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt haben, in welcher sie zur Schule gehen.
  • 50% Nachlass auf die Kurtaxe haben folgende Personen: Kinder von 12 bis 18 Jahre; Personen bis 29 Jahre insofern sie Mitglieder internationaler Jugendorganisationen sind und ihre Übernachtung in Jugendherbergen oder Jugendhotels nutzen, welche Mitglieder des internationalen Netzwerkes für Jugendherbergen sind (IYHF).
  • Passagiere welche auf einem Boot des nautischen Tourismus übernachten, begleichen die Kurtaxe pro Übernachtung. Boote des nautischen Tourismus sind solche, die für Urlaub und Erholung gedacht sind sowie Objekten für mehrtägige Kreuzerfahrten der Dienstleistungen im nautischen Tourismus (z.B. Charter oder Kreuzfahrt) gemäß der Vorschriften der Tourismusdienstleistung.
  • Schiffeigner oder Skipper begleicht für sich selbst und alle Passagiere an Bord eine pauschale Kurtaxe. Für die Kurtaxe können Segeler einen Pauschalbetrag für einen Zeitraum von 8 Tagen, 15 Tagen, 30 Tagen, 90 Tagen und für 1 Jahr zahlen. Für die bezahlte Kurtaxe wird eine Bescheinigung ausgestellt. Als Schiff gilt jedes Boot das länger als 5m ist, eingebaute Betten hat, in Urlaubszwecken, Erholung oder Kreuzfahrt benutzt wird und nicht zu den Objekten des nautischen Tourismus zählt.