Touristengebühr im Jahr 2021
17.11.2020
Auf der Sitzung der Versammlung des Landkreises Istrien vom 13.12.2019 wurde eine ENTSCHEIDUNG über die Höhe der Touristengebühr pro Person und Nacht und die Höhe des jährlichen Pauschalbetrags der Touristengebühr für Gemeinden und Städte im Landkreis Istrien erlassen für Jahr 2021, in der die Höhe der Touristengebühr für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Istrien festgelegt wurde.
Diese Entscheidung tritt am ersten Tag ihrer Veröffentlichung im "Amtsblatt des Landkreises Istrien" ist, geltend ab dem 1. Januar 2021 und bleibt bis zur Annahme einer neuen Entscheidung in Kraft.
Odluka o visini turističke pristojbe za Istarsku županiju u 2021 godini