Mitgliedschaftsbeitrag an die Tourismusverbände für das Jahr 2020
02.01.2020
Im Einklang mit dem neuen Gesetz über Mitgliedschaftsbeiträge an die Tourismusverbände (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 52/19), der am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, und im Einklang mit dem Begleitgesetz über den Jahrespauschalbetrag der Mitgliedschaftsbeiträge für Personen, die gastronomische Dienstleistungen im privaten Haushalt oder auf landwirtschaftlichen Familienanwesen erbringen, sowie über die Formulare der Tourismusverbände für die Bezahlung der Mitgliedschaftsbeiträge (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 14/20) wird der Mitgliedschaftsbeitrag an die Tourismusverbände folgendermaßen entrichtet:
Beherbergungsleistung im privaten Haushalt – pro Bett |
Beherbergungsleistung auf dem landwirtschafltichen Familienanwesen – pro Bett |
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Jahrespauschalbetrag (in Kuna) | 45,00 | 30,00 |
Beherbergungsleistung auf einem privaten Campingplatz oder in einem Objekt, das als Feriencampingplatz oder Robinson-Campingplatz gilt – für jede Unterkunftseinheit |
Beherbergungsleistung auf einem landwirtschaftlichen Familienanwesen auf einem Campingplatz oder in einem Objekt, das als Feriencampingplatz oder Robinson-Campingplatz gilt – für jede Unterkunftseinheit |
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Jahrespauschalbetrag (in Kuna) | 80,00 | 60,00 |
Der Jahrespauschalbetrag des Mitgliedschaftsbeitrags für Zusatzbetten wird um 50% (Artikel 7 Absatz 4 des Begleitgesetzes). Die Beitragspflichtigen können den Mitgliedschaftsbeitrag bis zum 31. Juli des laufenden Jahres auf einmal oder in drei Raten bezahlen. Die erste Rate ist zum 31. Juli, die zweite zum 31. August und die dritte zum 30. September des laufenden Jahres fällig.
Personen, die gastronomische Dienstleistungen im die gastronomische Dienstleistungen im privaten Haushalt oder auf landwirtschaftlichen Familienanwesen erbringen, müssen ihrem zuständigen Finanzamt bis zum 15. Januar des laufenden Jahres für das vorangegangene Jahr das Formular TZ 2 zustellen. Dieses Formular kann man hier herunterladen: https://www.porezna-uprava.hr/HR_obrasci/Documents/OSTALO/TZ%202.pdf.
ANLEITUNG FÜR DAS AUSFÜLLEN DES ÜBERWEISUNGSAUFTRAGS: Empfänger: Državni proračun RH TZG Rovinja – Rovigno (Staatshaushalt der Republik Kroatien, Tourismusverband der Stadt Rovinj - Rovigno) Modell: HR67 IBAN:HR6610010051737427159 Poziv na broj odobrenja (Referenznummer): Personenidentifikationsnummer (OIB) des Vermieters Beschreibung der Zahlung: Mitgliedschaftsbeitrag an den Tourismusverband