Aufenthaltssteuer in 2019

Die Aufenthaltssteuer ist das Einkommen der Tourismusverbände. Alle Gäste, sowohl aus Kroatien als auch vom Ausland, die sich außerhalb deren ständigen Wohnortes in einem der touristischen Objekten aufhalten (Hotel, Motel, Pension, Appartement, Zimmer, Kurort, Alpinistenheim, Marinas, Erholungsheimen u.a.) sind verpflichtet die Kurtaxe zu zahlen.

Die Kurtaxe zahlen auch:

Eigentümer von Wohn- oder Urlaubshäusern in den Tourismusgebieten, sowie alle Personen die sich im Haus aufhalten;
Eigentümer von Booten, Yachten und anderen Wasserfahrzeugen, die sich in den Marinas an einer Anlegestelle befinden, sowie alle Personen, die sich auf denen aufhalten.
Die Kurtaxe wird pro Person und Tag berechnet. Folgende Personen sind von der Kurtaxe befreit: Kinder bis 12 Jahre; Personen mit einem Invaliditätsgrad von 70% oder höher und einem Begleiter; Teilnehmer der Schulgruppen (Pauschalreisen) beglaubigt durch die Schule; Saisonarbeiter; Familienmitglieder der Einwohner der touristischen Gemeinde oder Stadt; Passagiere eines Fahrgastschiffes, wenn das Schiff im Hafen festgemacht ist; Besitzer eines Ferienhauses und deren Familienmitglieder (nur wenn das Ferienhaus ein original altes Familienhaus ist, welches man von einer Person geerbt hat, die ihr letztes Wohnsitz in der touristischen Gemeinde oder Stadt gehabt hat); Personen, die ihre Übernachtungsleistung im Rahmen einer sozialen Betreuung nutzen; Studenten und Schüller, die kein Wohnsitz in der Gemeinde oder Stadt haben, in welcher sie zur Schule gehen.
50% Nachlass auf die Kurtaxe haben folgende Personen: Kinder von 12 bis 18 Jahre; Personen bis 29 Jahre insofern sie Mitglieder internationaler Jugendorganisationen sind und ihre Übernachtung in Jugendherbergen oder Jugendhotels nutzen, welche Mitglieder des internationalen Netzwerkes für Jugendherbergen sind (IYHF).

Ab dem 1. Januar 2019 wird die Höhe der Aufenthaltssteuer gemäß der Verordnung über die Berechnung der Aufenthaltssteuer für 2019 (Amtsblatt der Republik Kroatien 71/2018) geändert.

Entsprechend dem oben genannten wird der Betrag der Aufenthaltssteuer für 2019 wie folgt berechnet:

Klasse A (Rovinj):

Hauptsaison (Juni, Juli, August und September) 10,00 Kuna

Kuna Vorsaison und Nachsaison (März, April, Mai und Oktober) 8,00 Kuna

Nebensaison (Januar, Februar, November und Dezember) 7,00 Kuna

Klasse C (Rovinjsko Selo):

Hauptsaison (Juni, Juli, August und September) 7,00 Kuna

Vorsaison und Nachsaison (März, April, Mai und Oktober) 5,00 Kuna

Nebensaison (Januar, Februar, November und Dezember) 4,00 Kuna

Die Höhe der Aufenthaltssteuer, die von den Personen gezahlt wird, die sich in der Gaststätte der Camps (Campingplatz und Campingplatz Raststätte) aufhalten, wird in folgenden Beträgen festgelegt:

Klasse A (Rovinj):

Hauptsaison (Juni, Juli, August und September) 8,00

Kuna Vorsaison und Nachsaison (März, April, Mai und Oktober) 6,00 Kuna

Nebensaison (Januar, Februar, November und Dezember) 5,00 Kuna

Klasse C (Rovinjsko Selo):

Hauptsaison (Juni, Juli, August und September) 5,50 Kuna

Vorsaison und Nachsaison (März, April, Mai und Oktober) 4,00 Kuna

Nebensaison (Januar, Februar, November und Dezember) 3,00 Kuna.

Der Pauschalbetrag der Aufenthaltssteuer für die privaten Haushalte hat sich auch verändert, so dass der Pauschalbetrag pro Bett für Rovinj statt der aktuellen 300,00 Kuna ist 345,00 Kuna, und für Rovinjsko Selo statt der aktuellen 210,00 Kuna ist 241,50. 

Die Verordnung über die Berechnung der Aufenthaltssteuer für 2019 kann unter folgendem Link überprüft werden: https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/full/2018_08_71_1447.html.

Gemäß den oben genannten Beträgen ist es notwendig, die Preislisten und Hinweise über die Zahlung der Aufenthaltssteuer zu aktualisieren.