Für private Vermieter - Neuheiten über die Zahlung der touristischen Gebühr im Jahr 2020

Neues Gesetz über die Touristengebühr (Amtsblatt der Republik Kroatien  Nr.52/19)

Ein neues Gesetz über die Touristengebühr NN 52/19 (die alte Bezeichnung: Aufenthaltsgebühr oder Kurtaxe) wurde verabschiedet und wird ab dem 01.01.2020 angewendet. Dies definiert unter anderem eine neue Art der Zahlung der Touristengebühr. Im Folgenden stellen wir Ihnen kurz die wichtigsten Aktualisierungen vor, die für Sie, private Vermieter, die zur Kategorie der Haushaltsunterkünfte gehören, gelten:

  • Die neue Bezeichnung für die Aufenthaltsgebühr ist die Touristengebühr;
  • Die Touristenklassen wurden abgeschafft, was bedeutet, dass die Höhe der Touristengebühr für das gesamte Gebiet der Stadt gleich ist (Siedlung Rovinj und Siedlung Rovinjsko Selo);
  • Im Gegensatz zur vorherigen Form der Zahlung der pauschalen Touristengebühr nur für einfache Betten wird die Touristengebühr für alle gemieteten Betten gezahlt, dh sowohl für die Haupt- als auch für die Hilfsbetten (Artikel 12);
  • Der Minister verschreibt die Mindest- und die höchste jährliche Pauschale der Touristengebühr durch eine Ordnung vor (Artikel 15), und die Bezirksversammlung (Artikel 15) entscheidet über die Höhe der Touristengebühr für die jährliche Pauschale der Touristengebühr für Gemeinden und Städte in ihrem Gebiet;
  • Der Minister hat in der Verordnung über den Mindest- und Höchstbetrag der Touristengebühr (Amtsblatt der Republik Kroatien 71/19) festgelegt, dass die niedrigste Touristengebühr, die für Vermieter (Haushaltsunterkünfte) festgesetzt werden kann, 350 HRK und die höchste 1.000 HRK pro Bett für ganz Kroatien beträgt.
  • Der Tourismusverband von der Stadt Rovinj-Rovigno vertrat die Auffassung, dass für Rovinj die pauschale Touristengebühr pro Bett im Jahr 2020 so niedrig wie möglich sein sollte, nämlich 350 HRK pro Bett, was von der Versammlung des Landkreises Istrien genehmigt wurde (Artikel 2. Punkt A des Beschlusses über die Höhe der Touristengebühr).  

Das neue Gesetz über die Touristengebühr ist unter folgendem Link zu finden:

https://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/full/2019_05_52_992.html

Der Wortlaut des Beschlusses über die Höhe der Touristengebühr pro Person und Nacht und die Höhe des jährlichen Pauschalbetrags der Touristengebühr für Gemeinden und Städte im Landkreis Istrien finden Sie unter folgendem Link:

https://www.rovinj-tourism.com/hr/za-vlasnike-smjestaja/987