Touristengebühr im Jahr 2020

Auf der Sitzung der Versammlung des Landkreises Istrien vom 12.09.2019 wurde eine ENTSCHEIDUNG über die Höhe der Touristengebühr pro Person und Nacht und die Höhe des jährlichen Pauschalbetrags der Touristengebühr für Gemeinden und Städte im Landkreis  Istrien erlassen, in der die Höhe der Touristengebühr für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Istrien festgelegt wurde.    

Diese Entscheidung tritt am ersten Tag ihrer Veröffentlichung im "Amtsblatt des Landkreises Istrien" am 13. September 2019 in Kraft, geltend ab dem 1. Januar 2020 und bleibt bis zur Annahme einer neuen Entscheidung in Kraft.  

Izvod iz Odluke o turističkoj pristojbi za grad Rovinj

Odluka o turističkoj pristojbi - Istra