Visabestimmungen der Republik Kroatien
Ein Visum ist eine Genehmigung für ausländische Staatsangehörige zur Einreise und zum Aufenthalt bis zu 90 Tage oder für den Transit durch das Territorium der Republik Kroatien. Die Visabestimmungen und die Höhe der Mittel für den Unterhalt während des Aufenthalts in der Republik Kroatien und für die Rückkehr in das Land aus der sie gekommen sind oder für die Reise in Drittstaaten sind in der Verordnung der kroatischen Regierung festgelegt. Die Visabestimmungen sind zwischen der Republik Kroatien und allen anderen Staaten gültig.
Fremde Staatsangehörige sind verpflichtet, sich in der zuständigen Botschaft oder Konsulat vor der Einreise in die Republik Kroatien ein Visum zu besorgen. Sollte die Republik in einem Staat keine Botschaften/ Konsulate haben, kann der Antrag auch in der nächstgelegenen kroatischen Botschaft / Konsulat in einem anderen Staat gestellt werden.
Das Einreisevisum wird für die einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise in das Gebiet der Republik Kroatien zur Absicht einer touristischen, geschäftlichen, persöhnlichen oder für eine andere Art der Reise erteilt.
Das Transitvisum wird für eine, zwei und im Ausnahmefall für mehrere Reisen durch das Gebiet der Republik Kroatien erteilt mit einer Gültigkeit bis zu sechs Monaten, auf der Grundlage auf der ein Aufenthalt von länstens fünf Tagen möglich ist.
Das Flugzeug- Transitvisum wird für eine oder mehrere Durchfahrten durch den internationalen Flughafen-Transitbereich ausgestellt, mit einer Gültigkeit bis zu drei Monaten.
Das Visum im gemeinsamen Reisedokument für eine Gruppe von 5 bis 50 Personen kann als ein Transitvisum (für einen Transit ) oder ein Einreisevisum (für eine Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen) eingetragen werden, vorausgesetzt, die Gruppenmitglieder reisen in das Gebiet der Republik Kroatien, halten sich dort auf und verlassen es wieder als Gruppe.
In der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober 2010. ist der Beschluss der Regierung der Republik Kroatien über die Erleichterung der vorübergehende Einreise von Ausländern in die Republik Kroatien wirksam, der auf der Grundlage der gültigen Schengen Visa- und Aufenthaltsgenehmigungen, zum Ziel von touristische Reisen nach Kroatien verabschiedet wurde.
Daher werden in diesem Zeitraum vorübergehend keine Visa für die Einreise in die Republik Kroatien für bestimmte Ausländern Kategorien benötigt und zwar:
- Für Ausländer mit einer gültigen Schengen Aufenthaltserlaubnis;
- Für Ausländer, die mit Schiffen auf eine Kreuzfahrt kommen aus dem Hafen von einer der Länder des Schengen-Raums, wenn Sie im Besitz eines gültigen Schengen-Visums sind;
- Für Staatsangehörige Indiens und der Volksrepublik China, die kollektiv und organisiert die Republik Kroatien zu touristischen Zwecken besuchen, wenn sie ein gültiges Schengen-Visum, eine gültige Reise-Krankenversicherung besitzen und aus einem der Staaten und des Schengen-Raums kommen.
- Für die Staatsbürger des Haschemitischen Königreichs von Jordanien, Katar, dem Staat Kuwait, Oman und der Vereinigten Arabischen Emirate, wenn sie ein gültigen Schengen-Visum und einen gültigen Reisekrankenversicherung besitzen.
Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite:
www.mvpei.hr/mvp.asp?pcpid=1161
Wer braucht kein Visum
Zur Einreise nach Kroatien und für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, beziehungsweise zum Transit durch das Staatsgebiet der Republik Kroatien benötigen Staatsangehörige der folgenden Länder kein Visum:
.- Das Fürstentum Andorra, Argentinien, Australien, die Republik Österreich, des Königreichs Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bundesrepublik Brasilien, Brunei Darussalam, der Republik Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, der Republik Chile, das Königreich Dänemark, der Republik Estland, der Republik Finnland, Französisch Republik , der Republik Guatemala, Griechische Republik, der Republik Honduras, Irland, der Republik Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Republik Costa Rica, der Republik Lettland, Fürstentum Liechtenstein, der Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Mazedonien, Malaysia, der Republik Malta, Vereinigten Mexikanischen Staaten, das Fürstentum Monaco, der Republik Nicaragua, Königreich der Niederlande, des Königreichs Norwegen, Neuseeland, der Bundesrepublik Deutschland, Republik Panama, der Republik Paraguay, der Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, El Salvador, der Republik San Marino, Republik Singapur, Vereinigten Staaten, die Slowakische Republik, Slowenien, Vatikanstaat, dem Königreich Spanien, Königreich Schweden, Schweizer Konföderation, der Italienischen Republik, der Republik Türkei, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland,Uruguay, Bolivische Republik Venezuela.
Kein Visum benötigen die Besitzer gültiger Reisepässe, die im speziellen administrativen Bereich von Honkong der Volksrepublik China und der Sonderverwaltungsregion Macau der Volksrepublik China ausgestellt wurdeb.
Kein Visum benötigen die folgenden Besitzer eines gültigen Reisepasses des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland:
- Britische (Übersee) Staagsbürger (British Nationals (Overseas));
- Staagsbürger der britischen Überseegebiete, die das Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich besitzen (British Overseas Territories Citizens who have the right of abode in the United Kingdom) und
- Britische Bürger , die ein Aufenthaltsrecht in Großbritannien (British Subjects who have the right of abode in the United Kingdom) besitzen.
Einreise auch mit Personalausweis
Mit einem gültigen Personalausweis beziehungsweise mit einem anderem Dokument mit dem der Nachweis der Identität und Staatsbürgerschaft bewiesen wird, können die Bürger der folgenden Länder in Kroatien einreisen:
- Die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- Fürstentum Andorra
- Fürstentum Monaco
- Republik San Marino
- Vatikanstaat
- Schweizerische Konföderation.
Länder, deren Staatsangehörige ein Visum benötigen
Ein Visum für die Einreise in die Republik Kroatien und einem Aufenthalt bis 90 Tage beziehungsweise die Durchreise durch das Staatsgebiet der Republik Kroatien ist für Staatsangehörige der folgenden Länder erforderlich:
- Islamische Republik Afghanistan, Albanien, Demokratischen Volksrepublik Algerien, der Republik Angola, Antigua und Barbuda, der Republik Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Volksrepublik Bangladesch, Barbados, Belize, Benin Republik, der Republik Belarus, der Republik Botswana, Republik Bolivien, Burkina Faso, der Republik Burundi, Bhutan, der Republik Côte d'Ivoire, Montenegro, der Republik Tschad, Commonwealth of Dominica, Dominikanische Republik, der Republik Dschibuti, Arabische Republik Ägypten, der Republik Ecuador, der Republik Äquatorial-Guinea, Eritrea, Demokratische Bundesrepublik Äthiopien, die Republik Fidschi-Inseln, Republik der Philippinen, Republik Gabon, der Republik Gambia, der Republik Ghana, Grenada, Georgien, Republik Guyana, Republik Guinea, Republik Guinea-Bissau, Haiti, Republik Indien, der Republik Indonesien, der Republik Irak, Islamische Republik Iran, Jamaika, der Republik Jemen , Haschemitischen Königreichs Jordanien, Republik Südafrika, Republik Kap Verde, dem Königreich Kambodscha, der Republik Kamerun, Katar, Republik Kasachstan, der Republik Kenia, der Volksrepublik China, Kirgisistan, Republik Kiribati, die Republik Kolumbien, der Union der Komoren Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo Demokratische Volksrepublik Korea, Republik Kosovo, Republik Kuba, des Staates Kuwait, Staat Laos, des Königreichs Lesotho, Libanesischen Republik, der Republik Liberia, Sozialistische Volksrepublik Libyen, Republik Madagaskar, der Republik Malawi, der Republik Malediven, der Republik Mali, das Königreich Marokko, Republik Marshallinseln, Mauritius, der Islamischen Republik Mauretanien, Staaten von Mikronesien, Myanmar, Republik Moldau, der Mongolei, der Republik Mosambik, Namibia, Republik Nauru, der Demokratischen Bundesrepublik Nepal, der Republik Niger, Bundesrepublik Nigeria, Oman, Islamische Republik Pakistan , Republik von Palau, Papua-Neuguinea, der Republik Peru, Republik Ruanda, Russische Föderation, Salomonen, der Unabhängige Staat Samoa, Königreich Saudi-Arabien, Republik der Seychellen, Republik Senegal, der Republik Sierra Leone, Syrien, Somalia Republik, der Republik Serbien, der Zentralafrikanischen Republik , der Republik Sudan, der Republik Suriname, Swasiland, St. Lucia, St. Kitts und Nevis, der Demokratischen Republik Sao Tome und Principe, St. Vincent und die Grenadinen, der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka, der Republik Tadschikistan, das Königreich Thailand, Vereinigte Republik Tansania, der Demokratischen Republik Timor - Leste, Togo Republik, dem Königreich Tonga, der Republik Trinidad und Tobago, der Republik Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, der Republik Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Ukraine United, der Republik Usbekistan, der Republik Vanuatu, Sozialistischen Republik Vietnam, der Republik Sambia, der Republik Simbabwe.
Visumpflichtige gilt auch für die Besitzer von Pässen, die in Taiwan, Volksrepublik China ausgestellt wurden.
Visumpflichtige gilt auch für die Besitzer von Pässen, die in der Palästinensischen Autonomiebehörde, Entität ohne vollständige internationale Rechtspersönlichkeits-Anerkennung, ausgestellt wurden.
Visumpflichtige gilt auch für die folgenden Besitzer eines gültigen Reisepasses des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland:
- Bürger der britischen Übersee- Gebiete, die kein Aufenthaltsrecht in Großbritannien haben (British Overseas Territories Citizens who do not have the right of abode in the United Kingdom)
- Britische Übersee Staatsbürger (British Overseas Citizens)
- Britische geschützte Personen (British Protected Persons) und
- Britische Bürger, die kein Aufenthaltsrecht in Großbritannien besitzen (British Subjects who do not have the right of abode in the United Kingdom).
Die Kroatische Regierung kann für Bürger einzelner Staaten, eine vorübergehende Aussetzung der Visa-Regelung für einen bestimmten Zeitraum beschließen.