Informationen zu den Einreisemöglichkeiten in die Republik Kroatien

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Durch den Beschluss über Änderungen  und Ergänzungen des Beschlusses über das vorübergehende Verbot der Einreise nach Kroatien vom 09. Mai ist jezt die Einreise von ausländischen Staatsbürgern nach Kroatien möglich, wenn diese gewisse Voraussetzungen erfüllen, die sich auf dem folgenden Link befinden: Border crossing.

Nach den Angaben im Text, den Sie auf dem angegeben Link nachlesen können, ist die Einreise nach Kroatien unter anderem auch möglich, wenn man geschäftliche Interessen wahrnehmen will. Zur angegebenen Kategorie gehören auch ein Nachweis über eine bezahlte Unterkunft oder die Buchung einer Ferienwohnung/eines Hotelzimmers, ein Vertrag, der mit einem Campingplatz geschlossen wurde, die Buchung einer Parzelle auf einem Campingplatz, das Mieten eines Bootes oder eines Segelbootes, bezahlte oder vereinbarte Besichtigungen in Kroatien sowie eine ganze Reihe anderer touristischer Aktivitäten, ebenso wie Anteile an in Kroatien gegründeten Firmen, der Besuch von Zahnärzten und Ähnl.

Da jedes Land andere Voraussetzungen für eine Einreise vorgeschrieben hat, können Sie die aktuell bestehenden Einreisevoraussetzungen auf dem folgenden Link nachlesen: https://www.koronavirus.hr/latest-news/travelling-find-all-important-information-in-one-place/210.

Unten finden Sie Links zu den Seiten des Innenministeriums, auf denen die Antworten auf die Fragen zu den für die Einreise in die Republik Kroatien erforderlichen Unterlagen anhand verschiedener Beispiele für die Notwendigkeit des Grenzübertritts gegeben werden. Ein Online-Formular für spezielle Gästefragen ist ebenfalls enthalten. Alle Informationen sind in Kroatisch, Deutsch und Englisch.

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213