Für Ferienhaus- und Ferienwohnungseigentümer
2026
Sehr geehrte Ferienhaus- und Ferienwohnungseigentümer,
wir möchten Ihnen erinnern, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Aufenthalt sowie den Aufenthalt der Personen, die sich in Ihrer Wohnung aufhalten, auf eVisitor (die online Plattform) selbständig vorzunehmen. Wenn Sie noch nie getan haben, müssen Sie persönlich in unser Büro kommen und einen aktuellen Grundbuchauszug, OIB, sowie Ihren Personalausweis mitnehmen. Dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für eVisitor. Sollten Sie nicht persönlich in unser Büro kommen können, kann eine durch Sie bevollmächtigte Person diese Daten übernehmen. Die Vollmacht muss durch einen öffentlichen Notar beglaubigt sein. Der Bevollmächtigte muss bei der Übernahme Ihrer Zugangsdaten einen Grundbuchauszug, OIB, eine beglaubigte Vollmacht, eine Fotokopie Ihres Personalausweises sowie seinen Personalausweis im Original dabei haben. Sollte es sich bei dem Haus- oder Wohnungseigentümer um eine Firma beziehungsweise Handelsgesellschaft handeln, muss darüber hinaus auch eine Fotokopie des Firmenbuchauszugs vorgelegt werden.
Bei der Registrierung im eVisitor-System erfolgt eine automatische Registrierung beim Innenministerium für alle Personen, für die eine Registrierung beim Innenministerium erforderlich ist (Bürger von Ländern, die nicht der EU und dem EWR angehören).
Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie nach dem Kurtaxengesetz (veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" NN 52/19, 32/20 und 42/20) dazu verpflichtet sind, Ihren Aufenthalt sowie den Aufenthalt aller, die sich in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung aufhalten, innerhalb von 24 Stunden anzumelden. Auf eVisitor können Sie auch den für einen gewissen Zeitraum zu zahlenden Betrag sehen und den entsprechenden Überweisungsschein ausdrucken.
Erinnerung:
Als Ferienhaus oder Ferienwohnung gelten Gebäude oder Wohnungen, die nur vorübergehenden oder saisonal bezogen werden, die nicht zur Kategorie von kommerziellen Beherbergungsobjekten gehören und deren Eigentümer keinen Wohnsitz in der Stadt Rovinj-Rovigno haben.
Für Ferienhaus- bzw. Ferienwohnungseigentümer und deren nahe Familienangehörige beträgt die Kurtaxe vom 15. Juni bis 15. September 70% weniger beziehungsweise 0,48 EUR pro Person/Nacht. Die Kurtaxe kann auch in Form eines Jahrespauschalbetrags entrichtet werden. Dieser beträgt 33,00 EUR pro Person für die ersten zwei Personen und 13,00 EUR für jede weitere Person. Der Pauschalbetrag muss spätestens bis zum 15. Juli bezahlt werden. Das Vorstehende gilt für kroatische Staatsbürger und Staatsbürger anderer Vertragsstaaten des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Staatsangehörige, die nicht über die angegebenen Staatsbürgerschaften verfügen, zahlen im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September eine Kurtaxe in Höhe von 1,60 EUR pro Person/Nacht.
Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, der die Kurtaxe pro jeder erfolgten Übernachtung entrichtet, ist verpflichtet, die Kurtaxe für sich selbst sowie für die Personen, die sich im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung aufhalten, am letzten Tag des Aufenthalts zu bezahlen.
Für alle anderen Zeiträume, die nicht in den Zeitraum vom 15. Juni bis 15. September fallen, muss keine Kurtaxe bezahlt werden, es besteht jedoch eine Pflicht zur Anmeldung des Aufenthalts.
Wir bitten Sie, sich an die genannten Anweisungen zu halten. Denn sollte durch die Staatliche Aufsichtsbehörde festgestellt werden, dass Sie den Aufenthalt nicht an- oder abgemeldet haben und die Kurtaxe nicht in der festgelegten Frist bezahlt haben, kann ein gesetzlich vorgeschriebenes Bußgeld gegen Sie verhängt werden von 66,36 EUR bis 796,34 EUR im Einklang mit dem Kurtaxengesetz, veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" NN 52/19, 32/20 und 42/20.
Für weitere Infos stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung,
Tourismusverband der Stadt Rovinj-Rovigno
