Corona Rovinj, Istrien, Kroatien - Informationen des Covid-19-Virus

Auf der Sitzung vom 11. Mai 2023 hat die Regierung der Republik Kroatien beschlossen, das Ende der Epidemie der Krankheit COVID-19 zu erklären.

1. SIND REISEN NACH ROVINJ, ISTRIEN, KROATIEN SICHER?

Bei der Einreise nach Rovinj sind einige Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Während des Aufenthalts in der Republik Kroatien müssen sich Reisende unabhängig ihres Herkunftslandes an allgemeine und besondere Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Gesundheitsamts halten.

Tägliche Berichte für Istrien über aktive Covid-19-Fälle können auf der folgenden Webseite übernommen werden: https://www.istra.hr/de/business-information/tvb/covid19/tagliche-berichte-fur-istrien.

In Kroatien wird die Bevölkerung geimpft. Bisher wurden 50% der erwachsenen Bevölkerung geimpft.

2. MÖGLICHKEIT EINES TESTS AUF CORONA

Einwohner und Reisende können sich in der Gespanschaft Istrien auf SARS-CoV-2 testen lassen (nach der PCR-Methode):

Rovinj - Gäste können Test auf COVID-19 können in Rovinj durchgeführt werden. In Rovinj der Test (Antigen-Schnelltest) wird an folgenden Orten durchgeführt:

  • Apotheke Rovinj im Gesundheitszentrum, unter der Adresse Matteo Benussi 6. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 7-19:30, Samstags: 8-15, Sontags- und Feiertage: 9-12. Der Testpreis beträgt 10,62 €. Kontakt: +38552813589, ljekarna.rovinj@idz.hr.
  • Poliklinik Adriatic Dent Rovinj, Adresse: Istarska ulica 18. Öffnungszeiten: Montag / Mitwoch / Donnerstag / Freitag: 09-16, Dienstags: 13-20, Samstags: jede zweite 09-16; Anmeldung erforderlich. Kontakt: adriaticdent.eu. Prüfung: Die Prüfung erfolgt aus Sicherheitsgründen vor Beginn der Geschäftszeit und nach Geschäftsschluss. Preis: 15 €.
  • Zahnarztpraxis Dr. Melita Mamužić Barbača, Adresse: Vičani 8, Rovinjsko Selo. Öffnungszeiten: Montag / Mitwoch / Freitag: 08:30-14:30, Dienstag / Donnerstag: 14:00-20:00, Samstag / Sontag: nach Vereinbarung. Preis: 20 €. Kontakt: +385915389518, melitadent8@gmail.com.

Pula - Amt für öffentliche Gesundheit der Gespanschaft Istrien, Nazorova 23, www.zzjziz.hr.

Es ist möglich, einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Der Preis für die PCR-Testmethode beträgt HRK 49,77 €. Der Preis für einen Antigen-Schnelltest beträgt 13,27 €. Die Bezahlung des Tests kann mit Kartenzahlung (VISA, MAESTRO, MASTERCARD) oder Bargeld in der Währung Kuna vorgenommen werden. Das Testergebnis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Das Testergebnis wird in die englische Sprache übersetzt. Für einen Test müssen Sie sich im Voraus per E-Mail: covidtest@zzjziz.hr oder telefonisch ankündigen: +385(0)995298222. Ankündigungen sollten zeitgerecht erfolgen, weil die Anzahl der Test pro Tag begrenzt ist.

3. EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER 

Die Einreise in die Republik Kroatien ist fűr allen Passagieren gestattet, vorbehaltlich der Einreisebedingungen, die vor der COVID-19-Epidemie gültig waren.

4. SAFE STAY IN ROVINJ, ISTRIA UND KROATIEN

In Kroatien werden derzeit in den folgenden Bevölkerungsgruppen Impfungen durchgeführt: Einwohner von Alten- und Pflegeheimen, medizinisches Personal, Personen, die über 65 Jahre alt sind, sowie Personen mit chronischen Erkrankungen. Die Impfung der restlichen Bevölkerung wird in Kürze starten. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitbürger und Gäste stehen bei uns an erster Stelle. Erfahren Sie mehr über das Projekt Safe Stay in Croatia, das Teil das Projekts Safe travels ist, welches vom WTTC (World Tourism Travel Council – Weltrat für Reise und Tourismus) durchgeführt wird.
Die Kennzeichnung Safe Stay in Croatia gewährleistet, dass auf allen Ebenen der Tätigkeiten im Tourismus die Regeln von Gesundheits- und Sicherheitsprotokollen angewandt werden, damit eine weitere Verbreitung von COVID-19 verhindert wird. Der Tourismusverband der Stadt Rovinj-Rovigno ist Träger der Kennzeichnung Safe Stay in Croatia.

Mehr Details hierzu finden Sie auf: www.safestayincroatia.hr.

Auf der Webseite des Projekts können Sie:

  • einsehen, welche Ferienobjekte die Kennzeichnung Safe stay in Croatia erhalten haben
  • Informationen über Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle in sieben Hauptkategorien erhalten
  • Informationen darüber erhalten, wie Sie im Falle eines Verdachts der Ansteckung mit Covid-19 vorgehen sollten.

 

5. VORGEHENSWEISE BEI VERDACHT AUF CORONAVIRUS

Sollten bei Ihnen Symptome einer Erkrankung an COVID-19 auftreten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. In der Unterkunftseinheit bleiben.
  2. Die verantwortliche oder befugte Person der Unterkunftseinheit telefonisch über die Krankheit informieren.
  3. Wenn es nicht möglich ist, die verantwortliche Person der Unterkunftseinheit zu erreichen, rufen Sie den Epidemiologen an - Tel: +385(0)995294455.

Der Eigentümer der Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, ist bei Verdacht auf eine COVID 19-Krankheit verpflichtet:

  1. Informieren Sie den Epidemiologen - Tel: +385(0)995294455.
  2. Den Gast darüber informieren, dass er bis zur Arztuntersuchung im Unterkunftsobjekt bleibt und bis er weitere Anweisungen erhält.
  3. Dem Gast eine Schutzmaske und Papiertaschentücher zusichern.
  4. Während des Wartens auf das Resultat des Testverfahrens auf COVID-19 den Gast über die Möglichkeit der Zustellung von fertigen Speisen, ohne Kontakt, informieren.
  5. Den Gast darüber informieren, dass er während des Wartens auf das Resultat des Testverfahrens auf COVID-19 die Hygiene des Raums selber aufrecht hält.
  6. Eine Person bestimmen, welche mit dem Gast kommunizieren wird, aber ohne Eintritt in die Unterkunftseinheit, mit verpflichtendem Tragen einer Schutzmaske und Schutzhandschuhen, sowie unter Einhalten des Körperabstands.
  7. Nach Nutzung der Schutzausstattung (Maske, Handschuhe) diese in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen, in welchen zwei Plastikmüllsäcke eingelegt sind, sowie danach die Hände waschen und desinfizieren.
  8. Die Kontakte des Gastes mit Verdacht auf COVID-19 darüber informieren, dass auch sie in der Unterkunftseinheit bis zur Erkenntnis des Testverfahrens bleiben.
  9. Falls der Test auf COVID-19 beim Gast positiv ist, entscheiden über der Epidemiolog (Mob. +385(0)995294455).

6. LISTE DER EPIDEMIOLOGISCHEN MASSNAHMEN, DIE REISENDE AUS DER REPUBLIK KROATIEN EINHALTEN MÜSSEN, WENN SIE IN FOLGENDE LÄNDER REISEN  

Österreich

 Ab 16. Mai 2022 schafft Österreich alle epidemiologischen Maßnahmen zur Einreise ab.

Bosnien und Herzegowina

Staatsbürger der Republik Kroatien können mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Sie müssen keinen negativen PCR-Test auf SARS-CoV-2 vorweisen, wenn Sie direkt aus Kroatien nach Bosnien und Herzegowina einreisen. Dasselbe gilt für ihre minderjährigen Kinder und den Ehepartner, die Staatsbürger anderer Länder sind. Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat den Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses zur Festlegung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina angenommen, der am 26. Mai 2022 in Kraft trat. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten: FBuH - Link und Link, Republika Srpska - Link und Link.

Montenegro

Ab dem 11. März 2022 ist die Einreise nach Montenegro ohne COVID-Bescheinigung erlaubt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Tschechische Republik

Bürger von EU-Mitgliedstaaten können ohne epidemiologische Einschränkungen in die Tschechische Republik reisen.

Frankreich

Ab dem 1. August 2022 wurden alle restriktiven Maßnahmen für die Einreise in die Französische Republik für alle Reisenden aus der Republik Kroatien aufgehoben, die nun ohne Einschränkungen oder das Ausfüllen zusätzlicher Formulare in die Französische Republik reisen können.

Italien

Das Regierungsdekret vom 1. Juni 2022 hat die Notwendigkeit abgeschafft, ein digitales oder Papier-Covid-Zertifikat für die Einreise nach Italien vorzulegen.

Ungarn

Das Dekret der ungarischen Regierung vom 7. März 2022 hob alle Beschränkungen für die Einreise nach Ungarn auf dem Straßen-, Schienen-, Fluss- oder Luftweg auf, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Schutz vor COVID-19, vorbehaltlich allgemeiner Einreisebedingungen, wie z. B. eines gültigen Reisedokuments oder Ausweise.

Deutschland

Ab dem 1. Juni 2022 können alle Reisenden aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island ohne Einschränkungen aufgrund epidemiologischer Bedingungen (kein Nachweis einer Impfung, Genesung oder Testung auf COVID-19) in die Bundesrepublik Deutschland einreisen ist erforderlich).

Polen

Ab Montag, 28. März 2022, werden alle während der Coronavirus-Pandemie verhängten Reisebeschränkungen in die Republik Polen aufgehoben.

Serbien

Ab Dienstag, dem 3. Mai 2022, verlieren alle Kontrollmaßnahmen und Einreisebeschränkungen in die Republik Serbien im Zusammenhang mit der Infektionskrankheit Covid-19 ihre Gültigkeit, sowohl für Ausländer als auch für Bürger der Republik Serbien.

Schweiz

Der Bundesrat hat die Abschaffung der meisten epidemiologischen Massnahmen per 17. Februar 2022 angekündigt. Damit entfällt für die Einreise der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Tests sowie das Ausfüllen einer Ankunftsmeldung.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vereinigtes Königreich

Ab 18.03.2022. alle aufgrund der Coronavirus-Pandemie geltenden Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.

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Weitere Informationen zur Reise finden Sie auf den Webseiten des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten und von Reopen Europe.