eVisitor - IT-System zur Anmeldung und Abmeldung von Touristen

Am 20. November 2015 wurde im kroatischen Amtsblatt "Narodne novine" Nr. 126/15 die Richtlinie über die Erfassung von Gästedaten, über die Form und den Inhalt des Gästeanmeldeformulars (http://narodne-novine.nn.hr/clanci/sluzbeni/2015_11_126_2395.html) veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie wird das System eVisitor ins Leben gerufen. Das System ist nun die zentrale Stelle für die Anmeldung und Abmeldung von Gästen, die Zahlung der Kurtaxe und der statistischen Verwaltung von Angaben über den Steuerpflichtigen und Touristen. Folglich erfolgen ab dem 01. Januar 2016 die An- und Abmeldung von Touristen ausschließlich online über das einmalige IT-System eVisitor. Somit werden zum 01. Januar 2016 alle alternativen An- und Abmeldemethoden abgeschafft.
Als Steuerpflichtiger gilt ist der Eigentümer des Beherbergungsobjekts. Er kann entweder eine natürliche oder juristische Person sein sowie mehrere Beherbergungsobjekte besitzen. Für das Beherbergungsobjekt muss en Bescheid zur Bewilligung von Beherbergungsleistungen ausgestellt sein. Das Beherbergungsobjekt kann auch eine Wohnung/ein Haus bzw. eine Ferienwohnung/ein Ferienhaus sein, die/das einem Stadt-/Gemeindebewohnern gehört.
Im weiteren Textverlauf folgen mehrere Informationen über das System eVisitor:
eVisitor - IT-System zur Anmeldung und Abmeldung von Touristen
Das IT-System zur An- und Abmeldung von Touristen ist ein IT-System, das alle Tourismusverbände der Republik Kroatien vernetzt. Es wird übers Internet zugänglich sein, ohne dass man es auf den Computer herunterladen muss. Über das genannte System werden die wichtigsten touristischen Informationen der Tourismusverbände und von über 60.000 Anbietern von Beherbergungsleistungen vernetzt und ausgetauscht. Die einzelnen Tourismusverbände werden Einblick haben in alle Angaben zu den Anbietern von Beherbergungsleistungen und ihren Objekten sowie in Angaben über Touristenzahlen in ihrem Gebiet. Für die Nutzung des genannten IT-Systems reichen eine Internetverbindung und ein Webbrowser. Die Anwender werden aus Sicherheitsgründen ein Passwort zum Einloggen erhalten. Das System, in dem Angaben gesammelt und verarbeitet werden, entspricht allen Datenschutzvorschriften.
Welchen Zweck hat das IT-System zur An- und Abmeldung von Touristen?
- Sammeln und Verarbeiten von Angaben zu Anbietern von Beherbergungsleistungen und zu Beherbergungsobjekten in der Republik Kroatien. In das IT-System zur An- und Abmeldung von Touristen werden alle relevanten Angaben zu den Anbietern von Beherbergungsleistungen (Name/Bezeichnung, Personenidentifikationsnummer, Adresse) und zu den Beherbergungsobjekten (Typ, Kategorie, Standort, Unterkunftskapazitäten) eingetragen, die in den durch die zuständigen Behörden oder durch das Tourismusministerium ausgestellten Bescheiden enthalten sind. Aus diesem Grund kann das IT-System zur An- und Abmeldung von Touristen als Datenbank genutzt werden, in der man auf unkomplizierte Weise verschiedene Angaben über Anbieter von Beherbergungsleistungen und über die verschiedenen Objekte in Kroatien, in denen Beherbergungsleistungen angeboten werden, abrufen kann. eVisitor soll die bisherigen einzelnen Register, die jede Gespanschaft für sich allein geführt hat und die dem Tourismusministerium zugestellt wurden, ersetzen.
- An- und Abmeldung von Gästen seitens der Anbieter von Beherbergungsleistungen übers Internet. Die Anwender des IT-Systems zur An- und Abmeldung der Touristen (natürliche und juristische Personen, die als Anbieter von Beherbergungsleistungen gelten) werden zu jeder Uhrzeit die An- und Abreise der Touristen in das System eintragen können. Es handelt sich sozusagen um ein automatisiertes Gästebuch, das jeder Anbieter von Beherbergungsleistungen für sein Beherbergungsobjekt selbst führt.
- Abrechnung und Kontrolle der Zahlung der Kurtaxe. Anhand der vorgenommenen An- und Abmeldung von Gästen im IT-System zur An- und Abmeldung von Gästen sowie anhand der Angaben zu den einzelnen Beherbergungsobjekten wird des IT-System zur An- und Abmeldung gewisse Parameter wie Kategorie der Ferienanlage, Saisondauer und andere wichtige Elemente berücksichtigen, für jedes einzelne Beherbergungsobjekt bzw. jeden Anbieter von Beherbergungsleistungen den Betrag der Kurtaxe festlegen und immer die aktuelle Zahlungspflicht anzeigen.
- Datenverarbeitung und Datenanalyse für statistische Zwecke. Mit dem System wird fast in Realzeit bzw. spätestens innerhalb von 24 Stunden festgehalten, in welchen Orten Touristen übernachten, wie lange ihr Aufenthalt dauert. Es wird aber auch Angaben liefern wie Standort, Geschlecht, Alter, Herkunftsstaat, Wohnort und Anderes. Dank dieser Angaben werden die Tourismusverbände aktivere Marketingmaßnahmen durchführen und der Öffentlichkeit aktuelle Tourismusangaben liefern können. Ein Teil der Angaben wird auf der Internetseite kostenlos zugänglich sein. So werden alle im Tourismussektor tätigen Unternehmen diese Angaben nutzen können, um ihr Angebot anzugleichen. Somit werden alle im Tourismussektor tätigen Firmen verbunden sein und zu einem noch besseren Tourismusangebot und zur besseren Wettbewerbsfähigkeit von Angeboten beitragen. Außerdem werden das Staatliche Statistikamt, wissenschaftliche Einrichtungen und Forschungsinstitute diese Angaben für ausführliche Analysen des Tourismussektors nutzen können.
- Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden. Die Datenbank des IT-Systems zur An- und Abmeldung von Gästen wird allen zuständigen öffentlichen Behörden wie Zollamt, Tourismusministerium, Innenministerium, Staatsanwaltschaft u. a. dabei helfen, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand die Einhaltung von kroatischen Gesetzen zu überwachen.
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Hier ein Link auf die Website der Kroatischen Tourismuszentrale, auf der Sie einige Broschüren zu diesem Thema durchlesen können: http://business.croatia.hr/hr-HR/Hrvatska-turisticka-zajednica/eVisitor.
Wir laden alle Steuerpflichtigen ein, persönlich mit ihrem Personalausweis in das Büro des Tourismusverbandes der Stadt Rovinj-Rovigno zu kommen, um ihre Zugangsdaten (Benutzerwort, Passwort und TAN-Liste) zu übernehmen, damit sie eVisitor problemlos anwenden können.
Durch das Inkrafttreten der Richtlinie über die Erfassung von Gästedaten, über die Form und den Inhalt des Gästeanmeldeformulars (NN 126/15) wird die Richtlinie über die An- und Abmeldung von Touristen sowie über die Form der Gästelisten (NN 113/09) außer Kraft gesetzt. Das heißt, dass ab dem 01. Januar 2016 die Anmeldung über die Website www.prijavaturista.com bzw. die Anmeldung von Gästen auf den bisherigen Vordrucken 1 und 8a nicht mehr möglich sein wird. Dies wird ausschließlich über eVisitor möglich sein (Artikel 4 Absatz 2 der genannten Richtlinie, NN 126/15).
Die bisherige Praxis, die Gäste in Reisebüros anzumelden, wird ebenfalls nicht mehr möglich sein. Reisebüros werden für die Eintragung von Gästen, die bei einzelnen Steuerpflichtigen untergebracht sind, eine Zugangsberechtigung des Steuerpflichtigen erhalten müssen, um sich ins Benutzerkonto des Steuerpflichtigen auf eVisitor einloggen zu können (Benutzername, anderes Passwort und andere TAN-Liste). Jede Person, die die Angaben für den Vermieter (auf den der Bescheid ausgestellt ist) auf eVisitor eingibt, muss eine Zugangsberechtigung haben.
Falls die Kennzahl des Objekts über eVisitor ins System eingetragen wurde, werden die Anmeldungen automatisch ins Innenministerium weitergeleitet (Die Kennzahl des Objekts gibt der Steuerpflichtige an). Die Kennzahl des Objekts wird vom Innenministerium auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgestellt.
Falls Sie auch weiterhin eigene bestehende Programmlösungen anwenden möchten, klicken Sie bitte auf den folgenden Link. Diese Information wird dann an die Programmierer weitergeleitet, die derzeit die bestehenden Systeme zur An- und Abmeldung von Touristen warten: https://www.evisitor.hr/eVisitorWiki/(X(1)S(f403b0qzidl35k1sxpkt44fd))/Javno.Web-API.ashx.
Um eine bessere Anwendung von eVisitor zu gewährleisten, wird für private Vermieter eine Schulung von ca. 2 Stunden organisiert, die am 14.12.2015 um 17,00 Uhr und am 15.12.2015 um 17,00 Uhr im Hotel Lone stattfindet. Eine Schulung für die restlichen Steuerpflichtigen (Objekteigentümer - Kleinunternehmer und juristische Personen) findet am 21.12.2015 um 17,00 Uhr statt.
Für weitere Fragen und Erläuterungen können Sie uns gerne kontaktieren, Telefon: 052/811-566, E-Mail: tzgrovinj@tzgrovinj.hr. Kontaktpersonen: Paola Perković und Iva Damuggia.